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Lieferung in 1 bis 6 Werktagen


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Wie werden die Werktage berechnet: 

Der erste Werktag ist der Werktag nachdem der Auftrag mit allen erforderlichen Unterlagen vor 10 Uhr an einem Werktag eingegangen ist. 

Beispiel: Geht der Auftrag mit allen erforderlichen Unterlagen um 9:30 Uhr an einem Werktag ein ist der folgende Werktag der erste Werktag. Geht der Auftrag mit allen erforderlichen Unterlagen an einem Tag ein, der nicht Werktag ist oder erst nach 10.00 Uhr ein, ist erst der übernächste Werktag der erste Werktag. 

Es gilt die  Central European Summer Time (CEST) bzw. die Central European Time (CET) in Berlin. (UTC+1, während der Sommerzeit UTC+2)

Was sind Werktage:

Werktage sind die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme von Wochentagen, die auf einen deutschen Feiertag fallen. Feiertage, die nur in einzelnen Bundesländern gelten, gelten als deutsche Feiertage. 

Notwendige Rückfragen und fehlende Dokumente: 

Sind, nach Sichtung der Unterlagen, Rückfragen oder weitere Unterlagen erforderlich verschiebt sich der Beginn der Lieferfrist bis zur Klärung aller offenen Fragen bzw. dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Dokumente. 

Keine Liefergarantie, keine Haftung für den Liefertermin:

Die angegebene Lieferzeit wird nicht garantiert. Sie gilt als Orientierung. Der Zuschlag für eine verkürzte Lieferzeit von nur 4, 2 oder 1 Werktagen ist eine Gebühr dafür, dass der Auftrag anderen Aufträgen mit längeren Lieferzeiten vorgezogen wird. Sollte eine verkürzte Lieferzeit nicht eingehalten werden können kann die Zuschlagsgebühr für die vorgezogene Bearbeitung auf Anfrage erstattet werden. Sollte die Lieferzeit 10 Werktage überschreiten, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorlagen und alle notwendigen Rückfragen geklärt waren, wird ein nachträglicher Rabatt von 50 % auf den Rechnungsbetrag gewährt. Eine Haftung für die Nichteinhaltung einer Lieferzeit ist ausgeschlossen.