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Preisgestaltung - Tiefpreisgarantie

Preis Kalkulator für Immobilienunterlagen

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Gewerbekundenangebote

Sie sind Makler, Finanzierer, Sachverständiger, Architekt usw.? Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für unsere Produkte und bieten Ihnen ebenfalls gerne an, Sie für weitere Produkte speziell für Makler, Finanzierer, Sachverständige und Architekten freizuschalten. 

Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten in einem persönlichen Termin einmal vor, oder Sie fragen einfach Ihr Individuelles Angebot an. 

Termin für eine Vorstellung buchen  >  Jetzt Gewerbekundenangebot anfragen > 

Tiefpreisgarantie

Die Tiefpreisgarantie gilt ausschließlich für Gewerbekunden.

Sollten Sie innerhalb von 30 Tagen nach einer Auslieferung ein vergleichbares Pauschalpreisangebot in Deutschland finden, das günstiger ist als der Preis den Sie bezahlt haben, erhalten Sie von uns den Mehrpreis nachträglich erstattet. 

Die Tiefpreisgarantie gilt nur für den Basispreis des Produktes ohne die Zuschläge für eine verkürzte Lieferfrist oder die zusätzliche Auslieferung einer CAD-Datei.

Vergleichbar ist ein Produkt insbesondere dann, wenn die Attribute, wie mit Sachverständigen Bestätigung (Stempel), die Maßstäblichkeit (insbesondere mit Darstellung des Maßstabes) und die Grundlage (aus Bestandsgrundriss, aus 3D Scan oder aus Vor-Ort-Aufmaß) sowie Auslieferung auf Plankopf vergleichbar sind. 

Preisgestaltung

Wenn nichts anders vereinbart ist, handelt es sich bei unseren Preisen um Pauschalangebote, die solange gelten, solange auch die Angaben für die Ermittlung des Preises den Tatsachen entsprechen.

Der Pauschalpreis für die Ermittlung des Preises für die Erstellung von Wohn-, Nutz- und Gewerbeflächenberechnungen und Grundrisse erfolgt, indem zuerst ermittelt wird, ob die Anzahl der Summe der Gewerbeeinheiten (á 200 m²) und der Wohneinheiten größer ist als die Anzahl der zu berücksichtigen Geschosse. Die jeweils größere Zahl ist die Grundlage für die Ermittlung des Preises. Diese Zahl ist bei der Menge in der Bestellung anzugeben. Teilgeschosse zählen nicht als zusätzliche Geschosse.

Sie haben Fragen zur Preisgestaltung für Ihren individuellen Fall?  > 

Beispiele:

Eine Eigentumswohnung (ETW) hat eine Wohneinheit (WE) und geht meist über eine oder zwei Ebenen / Geschosse. Im Falle von einer Ebene ist die anzugebene Menge 1; im Falle von zwei oder mehr Ebenen ist die Menge entsprechend zu erhöhen. Die Berechnung eines Keller- oder Abstellraumes ist kostenlos mit inbegriffen.

Ein Einfamilienhaus (EFH) hat ebenfalls eine Wohneinheit (WE) und hat in der Regel mehr als ein Geschoss, wenn es sich nicht um einen Bungalow ohne Keller und Flachdach handelt. Hier ergibt die Anzahl der zu berücksichtigen Geschosse gleichzeitig die anzugebene Menge im Produkt. Wenn ein Keller oder ein Dachgeschoss nicht berechnet oder nicht gezeichnet werden soll, braucht dieses auch nicht als Mengenzähler berücksichtigt zu werden. Die Berechnung einer Garage oder Doppelgarage ist kostenlos mit inbegriffen.

Ein Zweifamilienhaus (ZFH) oder ein Einfamilienhaus (EFH) mit Einliegerwohnung hat zwei Wohneinheiten. Nur wenn die Anzahl der zu berücksichtigen Geschosse größer ist als 2 ist die Menge entsprechend zu erhöhen ansonsten ist die Menge 2. Die Berechnung einer Garage je Wohneinheit ist kostenlos mit inbegriffen. 

Ab drei Wohneinheiten (WE) spricht man von einem Mehrfamilienhaus (MFH). Auch hier gilt: Ist die Anzahl der Wohneinheiten größer als die der zu berücksichtigen Geschosse, gilt die Anzahl der Wohneinheiten als Mengenangabe, ansonsten die Anzahl der Geschosse. Liegen immer mindestens  zwei Wohneinheiten auf eine Geschoss zusammen ist in den meisten Fällen die Anzahl der Wohneinheiten größer und damit als Menge anzugeben.

Mischnutzung: Wohnhaus mit Bank- oder Gewerbeanteil oder ein Bank- oder Gewerbehaus mit Wohneinheiten, je nach dem was größer ist: Die Anzahl der Gewerbeeinheiten, bzw. wenn eine Gewerbeeinheit größer als 200 m² ist, die Anzahl Gewerbeeinheitsteile á 200 m² zusammen mit der Anzahl der Wohneinheiten ergibt die anzugebene Menge, sollte nicht die Anzahl der berücksichtigenden Geschosse größer sein. 

Gewerbeimmobilien, Hotels, Altenheime usw.: Alles was nicht Wohn- oder Nutzfläche ist, wird bei uns als Gewerbefläche berücksichtigt. Auch hier gilt: Die Anzahl der Gewerbeeinheiten, bzw. wenn eine Gewerbeeinheit größer als 200 m² ist, die Anzahl Gewerbeeinheitsteile á 200 m² ergibt die anzugebene Menge, sollte nicht die Anzahl der berücksichtigenden Geschosse größer sein. 

Gerne machen wir Ihnen ein schriftliches Angebot  >

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